Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen MetMed, Inh. Markus Falkenberg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihnen der Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Alle Angebote sind freibleibend. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen ebenfalls der Schriftform.
§2 Kundenkreis / B2B-Geschäfte
Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Kauf durch Verbraucher (B2C) ist ausgeschlossen, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln. Bei vorsätzlicher Falschangabe haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden.
Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Kauf durch Verbraucher (B2C) ist ausgeschlossen, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln. Bei vorsätzlicher Falschangabe haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden. Der Käufer bestätigt, dass er die erworbenen Medizinprodukte ausschließlich im Rahmen seines fachlichen Verantwortungsbereichs verwendet und verpflichtet sich, die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Medizinproduktegesetz (MPG/MPDG) sowie die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die bestimmungswidrige Nutzung oder nicht ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Produkte.
§3 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Lieferung und/oder Reparatur von Medizintechnik, Geräten und Ersatzteilen. Gebrauchtgeräte werden ausschließlich an gewerbliche Kunden veräußert. Ansprüche auf bestimmte Ausführungen oder Funktionen bestehen nur, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
§ 3a Lieferungen und Lieferfristen
Lieferfristen gelten als annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung geht mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über.
§4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer zur Rückforderung berechtigt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Verarbeitet, verbindet oder veräußert der Kunde die Ware, tritt er bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes an den Auftragnehmer ab. Diese Regelung gilt auch bei drohender Insolvenz, Pfändung oder sonstigen Sicherungsmaßnahmen Dritter.
§5 Reparatur, Ersatzteile und Gewährleistung
Reparaturen erfolgen nach bestem Wissen und handwerklichem Standard. Bei neuen Ersatzteilen: 6 Monate Sachmängelhaftung ab Abnahme. Bei gebrauchten Ersatzteilen: Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bei Einbau durch Dritte, unsachgemäßer Handhabung oder Beschädigung durch äußere Einflüsse entfällt jede Gewährleistung. Verbrauchsmaterialien wie O2-Sensoren, Akkus, Batterien, Lampen, Leuchtmittel, Sonderanfertigungen sowie Vakuumartikel sind von Rückgabe und Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistungs- und Garantieansprüche sind ausschließlich in der Werkstatt des Auftragnehmers in 52399 Merzenich geltend zu machen. Ein Vor-Ort-Service erfolgt nur nach Absprache und gegen gesonderte Vergütung. Gewährleistungsansprüche bestehen nur bei ordnungsgemäßem Gebrauch. Bei Schäden durch falsche Bedienung, mechanische oder elektrostatische Einflüsse, sowie bei natürlicher Abnutzung oder übermäßiger Beanspruchung entfällt jegliche Gewährleistung. Der Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche ist ausschließlich die Werkstatt des Auftragnehmers in 52399 Merzenich. Ein Vor-Ort-Service erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Berechnung. Bei Einbau von Ersatzteilen durch Dritte entfällt jede Sachmängelhaftung.
§6 Ausschluss der Rücknahme bei kundenspezifischen Bestellungen
Vom Umtausch oder der Rücknahme ausgeschlossen sind Artikel, die ausschließlich auf Kundenwunsch bestellt, angefertigt oder beschafft wurden (z. B. spezielle Ersatzteile, Sonderanfertigungen oder nicht lagerhaltige Ware). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn solche Artikel vom Hersteller nicht oder nur gegen Rücknahmegebühren zurückgenommen werden. Eine Rückgabe ist in diesen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
§7 Kostenvoranschlag und Ablehnung der Reparatur
Der Kostenvoranschlag berechnet sich nach dem aktuell gültigen Stundensatz zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird die Reparatur durchgeführt, entfallen die Kosten für den Kostenvoranschlag. Entscheidet sich der Kunde gegen die Reparatur, so trägt er alle bis dahin entstandenen Kosten (Diagnose, Kostenvoranschlag, Verpackung, Rückversand).
§8 Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden, Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen, es sei denn, grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten liegt vor. Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. (1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen. (4) Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§9 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlung erfolgt per Vorkasse oder bei Bestandskunden auf Rechnung. Eigentum geht erst mit vollständigem Zahlungseingang über. Grundlage der Preisberechnung sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten bzw. schriftlichen Angebote des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie ggf. Versand- und Verpackungskosten. Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahngebühren zu berechnen.
§10 Versand und Gefahrübergang
Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit Übergabe an den Versanddienstleister geht die Gefahr auf den Kunden über. Transportschäden sind unmittelbar beim Transporteur geltend zu machen.
§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung.
§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 52349 Düren.
§13 Fremdeingriffe / Verlust von Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde oder Dritte nach erfolgter Reparatur Änderungen oder Eingriffe am Gerät vornehmen. Eine Haftung für dadurch entstehende Folgeschäden oder Funktionsausfälle wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§14 Verfügbarkeit von Ersatzteilen / Lieferverzögerung
Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen richtet sich nach den Lagerbeständen und Lieferzeiten der Vorlieferanten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitige oder fehlerhafte Belieferung durch Dritte entstehen, sofern diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
§15 Datenverlust auf eingesandten Geräten
Bei Einsendung von Geräten mit digitaler Speicherfunktion (z. B. Medizingeräte mit Patientendaten oder Nutzungsprotokollen) liegt die Verantwortung für die vorherige Datensicherung beim Kunden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für verlorene oder gelöschte Daten und Einstellungen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§16 Lagerung und Entsorgung nicht abgeholter Geräte
Geräte, die zur Reparatur eingesendet wurden und nach Ablehnung des Kostenvoranschlags oder Abschluss der Arbeiten nicht innerhalb von 90 Tagen abgeholt oder schriftlich zur Rücksendung angefordert wurden, können auf Kosten des Kunden entsorgt oder verwertet werden.
Die Lagerung erfolgt bis dahin kostenfrei, danach kann eine angemessene Lagergebühr berechnet werden.